Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltung

Die nachfolgenden Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle vom Fotografen und Videografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen und Videografen durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bild- und Videomaterials zur Veröffentlichung.

Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf und Videograf diese schriftlich anerkennt.

Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen und Videografen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.

2. Auftragsproduktionen

Soweit der Fotograf und Videograf Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese erst dann vom Fotografen und Videografen anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist.

Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der Fotograf und Videograf nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.

Der Fotograf und Videograf ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produktion eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben.

Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen (Bild und Video), die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch den Fotografen und Videografen ausgewählt. Sind dem Fotografen und Videografen innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

3. Überlassenes Bild- und Videomaterial

Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bild- und Videomaterial, unabhängig von der technischen Form. Sie gelten insbesondere auch für elektronisch oder digital übermitteltes Material.

Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen und Videografen gelieferten Material um urheberrechtlich geschützte Werke gemäß § 2 Abs. 1 Ziff. 5 Urheberrechtsgesetz handelt. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.

Das überlassene Bild- und Videomaterial bleibt Eigentum des Fotografen und Videografen, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird. Der Kunde hat das Material sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung und Auswahl weitergeben. Eine Weitergabe an Dritte zur weiteren Verarbeitung oder Veränderung ist nur mit vorheriger Zustimmung des Fotografen und Videografen gestattet.

Reklamationen, die den Inhalt, die Qualität oder den Zustand des gelieferten Bild- und Videomaterials betreffen, sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Material als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.

4. Nutzungsrechte

Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung. Veröffentlichungen im Internet oder die Einstellung in digitale Datenbanken sind vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen zeitlich begrenzt auf die Dauer der Veröffentlichungszeiträume des entsprechenden bzw. eines vergleichbaren Digitalprojekts.

Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100 % auf das jeweilige Grundhonorar.

Jede über den vereinbarten Nutzungszweck hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen und Videografen.

5. Haftung

Der Fotograf und Videograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen liegt in der Verantwortung des Kunden.

6. Honorare

Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Honorarliste oder vergleichbaren Marktpreisen.

Mit dem vereinbarten Honorar wird die einmalige Nutzung des Bild- und Videomaterials zu dem vereinbarten Zweck abgegolten. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z. B. Reisekosten, Requisiten, Modellhonorare, Materialkosten) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.

Das Honorar ist bei Ablieferung des Bild- und Videomaterials fällig. Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung fällig.

7. Datenschutz & Archivierung

Der Fotograf und Videograf archiviert die digitalen Bild- und Videodaten für einen Zeitraum von fünf Jahren. Innerhalb dieses Zeitraums können Kunden jederzeit kostenlos eine erneute Zusendung der Daten anfordern.

8. Löschung des Materials

Digitale Daten sind nach Abschluss der Nutzung grundsätzlich zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten.

9. Vertragsstrafe, Schadensersatz

Bei jeglicher unberechtigten Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bild- und Videomaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.

10. Stornierungsbedingungen

Bei einer kurzfristigen Absage des Auftrags, d. h. innerhalb von sechs Wochen vor dem vereinbarten Termin, fallen Stornierungsgebühren in Höhe von 25 % des vereinbarten Honorars an.

11. Allgemeines

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen der Schriftform.

Die etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, eine ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, sofern der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des Fotografen und Videografen.